Ausbildungsverkürzung

Hast du schon mal mitbekommen, dass jemand eine Klasse übersprungen hat? So was geht nicht nur in der Schule sondern auch während der Ausbildung.

Für eine Kürzung deiner Ausbildung musst du kein Genie sein - jedoch musst du dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ich erkläre, welche das sind und teile meine eigene Erfahrung mit dir:

In der Ausbildungsverordnung, aber auch in deinem Ausbildungsvertrag, ist die Dauer deiner Ausbildung festgelegt. So dauert die Ausbildung als Kaufmann-/frau für Groß-und Außenhandelsmanagment regulär 3 Jahre.

Laut BBIG gibt es 3 Möglichkeiten, warum du deine Ausbildung verkürzen kannst.

1. Berufliche Vorkenntnisse

2. Schulische Vorbildung

3. Überdurchschnittliche Leistung

Du hast dein Abitur oder deine Fachhochschulreife, dann kannst Du bis zu einem Jahr deine  Ausbildungszeit verkürzen. Aber auch mit der mittleren Reife kannst du 6 Monate verkürzen. Voraussetzung für jegliche Kürzung ist, dass dein Betrieb vorerst ein OK geben sollte.

Ich habe meine Fachhochschulreife absolviert und konnte um ein Jahr verkürzen. Jedoch habe ich zu Beginn meiner Ausbildung einen 2 ½ Jährigen Vertrag  bekommen, da ich mir nicht sicher war ob ich bereit bin, ein ganzes Jahr zu verkürzen.

Unterm Strich waren meine Noten in der Schule ausreichend, somit konnte ich, innerhalb der vorgegebenen Frist der IHK, meinen Antrag einreichen.

Den Antrag findest du auf der IHK-Seite. Der muss sowohl vom Arbeitgeber als auch von der Schule genehmigt werden. Zusätzlich muss ich mich jetzt schon entscheiden, wie ich meine mündliche Prüfung belegen möchte. Denn es gibt 2 Varianten. Zum einen die Klassische Variante und zum anderen die Report-Variante.

Du willst mehr über die mündliche Prüfung wissen? Schon bald kommt ein ausführlicher Blogeintrag über die mündliche Prüfung.